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   BVerwG, 27.07.2022 - 8 B 22.22   

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https://dejure.org/2022,23402
BVerwG, 27.07.2022 - 8 B 22.22 (https://dejure.org/2022,23402)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.2022 - 8 B 22.22 (https://dejure.org/2022,23402)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 2022 - 8 B 22.22 (https://dejure.org/2022,23402)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung i.R.e. Wehrbeschwerdeverfahrens

  • rechtsportal.de

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung i.R.e. Wehrbeschwerdeverfahrens

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2022 - 8 B 22.22
    Es hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der dem Rechtssatz, der autonomen Satzungsgewalt von Selbstverwaltungseinrichtungen dürfe ein angemessener Gestaltungsspielraum belassen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - 1 C 11.89 - BVerwGE 87, 324 ), widersprochen hätte.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 9 B 2.06

    Straßenbaubeitrag; Stadtwerke; nichtwirtschaftliche kommunale Einrichtung;

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2022 - 8 B 22.22
    In Bezug auf die Feststellung der Abweichung gelten dabei dieselben Anforderungen, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Revisionszulassungsgrund der Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO entwickelt worden sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. September 2006 - 9 B 2.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 44 Rn. 13 und vom 21. Juni 2018 - 4 BN 34.17 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2022 - 8 B 22.22
    Ebenso wenig hat es einen von den angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse vom 9. Februar 1977 - 1 BvL 11/74 u. a. - BVerfGE 44, 70 und vom 31. August 2004 - 1 BvR 1776/97 - BVerfGK 4, 46 ) abweichenden Rechtssatz aufgestellt.
  • BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 1776/97

    Aufhebung der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Aufgabe

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2022 - 8 B 22.22
    Ebenso wenig hat es einen von den angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse vom 9. Februar 1977 - 1 BvL 11/74 u. a. - BVerfGE 44, 70 und vom 31. August 2004 - 1 BvR 1776/97 - BVerfGK 4, 46 ) abweichenden Rechtssatz aufgestellt.
  • BVerwG, 21.06.2018 - 4 BN 34.17

    Anforderungen an die Ausfertigung von Landesrecht im Rahmen von Satzungstexten

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2022 - 8 B 22.22
    In Bezug auf die Feststellung der Abweichung gelten dabei dieselben Anforderungen, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Revisionszulassungsgrund der Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO entwickelt worden sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. September 2006 - 9 B 2.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 44 Rn. 13 und vom 21. Juni 2018 - 4 BN 34.17 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 20.04.2017 - 8 B 56.16

    Zahlung einer Entschädigung für ein Grundstück; Zulassung der Revision wegen

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2022 - 8 B 22.22
    Der Zulassungsgrund der Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen abstrakten Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. April 2017 - 8 B 56.16 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 28.01.2019 - 8 B 37.18

    Ablehnung der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis aufgrund der fehlenden

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2022 - 8 B 22.22
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehenden, im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlich klärungsbedürftigen und entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts zu erwarten ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2019 - 8 B 37.18 - ZfWG 2019, 262 Rn. 4).
  • BVerwG, 16.12.2015 - 10 B 7.15

    Ledigenzuschlag bei Altersrente; Abkehr von früherer Rechtsansicht;

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2022 - 8 B 22.22
    Das Satzungsrecht einer berufsständischen Versorgungseinrichtung gehört indessen zum Landesrecht, das nicht revisibel ist (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2015 - 10 B 7.15 - juris Rn. 3 und vom 17. Juni 2019 - 10 B 21.18 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 28.09.2010 - 8 B 5.10

    Annahme der grundsätzlichen Bedeutung einer zu klärenden verfassungsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2022 - 8 B 22.22
    Dazu fehlt eine substantiierte Darlegung, dass der verfassungs- und unionsrechtliche Maßstab selbst einen die Revisionszulassung rechtfertigenden Klärungsbedarf aufweist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 2010 - 8 B 5.10 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 17.06.2019 - 10 B 21.18

    Nachweis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2022 - 8 B 22.22
    Das Satzungsrecht einer berufsständischen Versorgungseinrichtung gehört indessen zum Landesrecht, das nicht revisibel ist (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2015 - 10 B 7.15 - juris Rn. 3 und vom 17. Juni 2019 - 10 B 21.18 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 06.06.2023 - 8 B 48.22

    Anfechtungsklage gegen einen Bescheid der Industrie- und Handelskammer betreffend

    Der Zulassungsgrund der Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen abstrakten Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2022 - 8 B 22.22 - Buchholz 310 § 12 VwGO Nr. 4 Rn. 5).
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